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#Artikel

22.08.24

Selbstbestimmung – aber wie?

Du fühlst dich nicht wohl mit dem Geschlecht, das deine Eltern nach deiner Geburt für dich angemeldet haben? Dann kannst du das bald ändern lassen, am 1. November tritt nämlich das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft.

Seit dem 1. August kann man sich für diese Änderung des Geschlechtseintrags (man nennt das auch Personenstandsänderung) beim Standesamt anmelden. Die Anmeldung kann man mündlich machen, viele Standesämter haben aber auch Formulare vorbereitet und auf der Homepage zum download zur Verfügung gestellt. In welchem Standsamt du das machst, ist egal, nur müssen die Anmeldung und die Personenstandsänderung im selben Amt gemacht werden. Du musst zwischen Anmeldung und Änderung drei Monate mindestens warten, bis du die Erklärung über die Änderungen nach SBGG abgeben kannst (nach sechs Monaten verfällt die Anmeldung wieder, wenn du bis dahin nichts geändert hast). Dafür brauchst du einen Termin, manche Ämter geben dir automatisch einen, wenn sie die Anmeldung bestätigen, bei anderen musst du dich da selbst drum kümmern. 

Es gibt vier Möglichkeiten, was du eintragen lassen kannst: weiblich, männlich, divers und du kannst den Eintrag auch streichen lassen, so dass du keinen Geschlechtseintrag hast.

Es ist dafür egal, ob du trans*, nicht binär, genderfluid, agender, inter* oder cis bist. 

Wer darf was in welchem Alter entscheiden?

Wenn du über 18 Jahre alt bist, bist du erwachsen und kannst alles alleine machen. 

Wenn du zwischen 14 und 17 Jahre alt bist, kannst du das auch selbst entscheiden und die Erklärung selbst abgeben. Allerdings müssen deine gesetzlichen Vertreter*innen, das sind meistens deine beiden (!) Eltern den Änderungen schriftlich zustimmen. Wenn sie das nicht machen wollen, kannst du ein Familiengericht einschalten. Die Familiengerichte sollen im Interesse von Kindern und Jugendlichen entscheiden. Erziehungsberechtigte und Jugendliche müssen versichern, dass sie beraten worden sind, sich also über die Bedeutung der Änderungen informiert haben. Beratungsstellen findest du hier[KA1] . Kontrolliert wird das nicht, es braucht keine Bescheinigung der Beratungsstelle.

Bei Kindern und Jugendlichen zwischen 5 und 13 Jahren, kann nicht die betroffene Person die Erklärung abgeben, sondern nur die gesetzlichen Vertreter*innen. Ihr müsst bei der Änderung anwesend sein und zustimmen. Auch hier kann ein Familiengericht die Zustimmung der Erziehungsberechtigten ersetzen, wenn diese nicht einverstanden sind. 

Bei Kindern unter 5 Jahren können nur die gesetzlichen Vertreter*innen die Änderung vornehmen. Das Kind kann dabei sein, muss es aber nicht.

Was musst du mitbringen?

Du musst an dem Termin persönlich zum Standesamt gehen, brauchst deinen Ausweis und deine Geburtsurkunde (die solltest du vorher bei deinem Geburtsstandesamt beantragen). Hier versicherst du, dass der neue Geschlechtseintrag deiner Geschlechtsidentität am besten entspricht und du dir der Bedeutung der Erklärung bewusst bist. Dafür gibt es wahrscheinlich ein Formular, dass du einfach unterscheiben kannst. Die Standesämter wollen manchmal auf ihren Formularen schon wissen, was deine neue Geschlechtsidentität und Namen sein sollen. Daran bist du aber nicht gebunden. Entscheidend ist, was du jetzt willst.

Was ist mit den Namen?

Das ist leider noch nicht ganz klar. Im Gesetz steht, dass der/die neue(n) Vorname(n) zum gewählten Geschlecht passen soll.  Manche Standesämter wollen, dass man beweist, dass der gewählte Name zum gewählten Geschlecht passt. Manche halten das aber für diskriminierend. Also ändert sich vielleicht bis zum November noch was. Ursprünglich wollten die Ämter auch nicht, dass man die Anzahl der Vornamen ändert. Das Bundesinnenmininisterium hat aber an die Ämter geschrieben, dass eine Änderung okay ist und bis zu fünf Namen haben kann. Nur den Namen, aber nicht den Geschlechtseintrag zu ändern geht nicht.

Was kostet das?

Die Kosten sind je nach Bundesland unterschiedlich, dürften aber zwischen 30 und 60 Euro liegen. Dazu kommen Kosten für neue Ausweisdokumente. 

Links für mehr Infos: 

Text: Kirsten Achtelik https://www.kirsten-achtelik.net/