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Gender wie du magst!

03.12.2024 19:00 bis 20:30 Online

Alles Wissenswerte zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen und Kostenträgern. Anträge, Widerspruchs- und Beschwerdemöglichkeiten

Die Publikation „Praxistipps“ ist seit 2019 eine Handreichung des BVT* zum Umgang mit den Krankenkassen und den Medizinischen Diensten zu Kostenübernahmen für geschlechtsangleichende Maßnahmen. Die aktuelle Überarbeitung bezieht das letzte Urteil des Bundessozialgerichts mit ein.

Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern (§ 27 Abs. 1 Satz 1 SGB V). Einen festgelegten „Leistungskatalog“ gibt es jedoch nicht. Nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot müssen die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (§12 Abs. 1 SGB V). Bei geschlechtsangleichenden Maßnahmen prüfte die Krankenversicherung bislang, ob all diese Voraussetzungen, welche im Fall von Transgeschlechtlichkeit auch durch die jahrzehntelange sozialgerichtliche Rechtsprechung konkretisierst waren, gegeben sind.

Das Urteil des Bundessozialgerichtes- BSG- (AZ: B1 KR 16/22 R) vom 19.10.2023 bildet jedoch eine Zäsur in der juristischen Bewertung von Ansprüchen bei gesetzlich krankenversicherten Personen mit einem Leidensdruck bei Geschlechtsinkongruenz gegenüber einem Krankenversicherungsträger.

Referent*in

In unserer Veranstaltung werden die Praxistipps von einer der Autor*innen, Petra Junker, vorgestellt. Danach soll Zeit für Fragen seien. Aus Gründen des Datenschutzes können jedoch nicht einzelne Fallfragen erörtert werden. Dafür bitten wir um Verständnis.

Moderation: Mari Günther, Referentin für Beratungsarbeit und Gesundheitsversorgung beim Bundesverband Trans*

Anmeldung

Wir freuen uns auf einen angeregten Austausch und bitten um Anmeldung per Mail unter anmeldung@bv-trans.de Der Zugangslink wird direkt am Veranstaltungstag verschickt.

Teilnahmebeschränkung: keine

Wir behalten uns vor, Personen, die extrem rechten Parteien oder Organisationen angehören, der extrem rechten Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische, queerfeindliche oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind oder in Erscheinung treten, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder sie von dieser auszuschließen.

Über die Veranstaltungsreihe

Die Reihe „BVT* frequently asked questions“ ist ein Angebot für Mitglieder des BVT* und alle trans*politisch interessierten Personen, um sich über die Arbeit des Verbands zu informieren. Mehrmals pro Jahr findet eine Veranstaltung statt, bei der ein thematischer Schwerpunkt aus der aktuellen Arbeit des BVT* vorgestellt wird. Idee der Veranstaltung ist es, einen Raum für inhaltlichen Austausch zu öffnen, in dem die Interessen von trans*, nicht-binären und auch inter* Personen solidarisch miteinander gedacht werden. Die Veranstaltungen finden über Zoom in deutscher Lautsprache statt.

Format

Kurzinput + Erfahrungsaustausch auf Basis der individuellen Fragen und Bedarfe der Teilnehmer*innen.

https://www.bundesverband-trans.de/bvt-frequently-asked-questions-no-16-praxistipps-neue-ueberarbeitung-nach-dem-bsg-urteil/