Kundgebungam Tag der ersten Lesung des Selbstbestimmungsgesetzes
Zum ersten Mal wird ein Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) im Bundestag diskutiert. Durch ein Selbstbestimmungsgesetz sollen trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen in Zukunft allein durch Selbstauskunft ihren Geschlechtseintrag ändern können. Das ist im Vergleich zur aktuellen Rechtslage ein Fortschritt und ein Abbau bestehender Diskriminierung.
Gleichzeitig finden sich im aktuellen Entwurf weiterhin Regelungen, die von Misstrauen geprägt sind oder einzelne Personengruppen komplett von der selbstbestimmten Änderung des Geschlechtseintrags ausschließen. Das muss sich ändern!
Die rechtliche Anerkennung der geschlechtlichen Identität ist ein Menschenrecht!
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